Umschulung

von PPL/A/LAPL/TMG auf UL

Einfacher gehts nicht!

Du bist im Besitz einer gültigen PPL/LAPL/TMG Lizenz?
So einfach geht bei uns die Umschulung:

In diesem Fall ist keine weitere Theorieausbildung notwendig. Die Inhalte hast Du ja schon einmal erfolgreich gelernt. 

Die technische Einweisung in unsere Tecnam P92 MK II, die zusätzlich benötigte allgemeine pyrotechnische Einweisung sowie das Verhalten in besonderen Fällen bekommst Du durch unsere Lehrer vorab vermittelt.

Dann gehts auch schon zur praktischen Ausbildung.

Grundsätzlich werden keine Mindeststunden für die Umschulung vorgeschrieben, es sind lediglich die Mindestanforderungen des gültigen Ausbildungshandbuches zu erfüllen (vgl. §42 LuftPersV).

Im Normalfall heißt das für Dich:

mindestens 1h mit Fluglehrer und im Anschluss 3 Solo-Platzrunden somit kommst Du im Idealfall auf eine Flugzeit von 1,5h. 
Die „praktische Prüfung“ wird dann von unserem Ausbildungsleiter bereits bei diesen Flügen abgenommen. Zusätzlich müssen natürlich die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz erfüllt sein – d.h. mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate (LuftPersV §45 Abs. 2) auf Motorflugzeug (SEP oder MEP) oder Motorsegler (TMG).
Die UL-Passagierberechtigung wird Dir mit Erteilung der Lizenz ebenfalls sofort eingetragen, somit darfst Du nach Erteilung der Lizenz einen Passagier mitnehmen. Die sog. 120kg-UL-Klasse kannst Du dir ebenfalls in diesem Rahmen ohne weitere Prüfungen mit erteilen und eintragen lassen.

Im Rahmen der Umschulung erhältst Du gleichzeitig die benötigte Einweisung auf unsere Tecnam P92 MK II und darfst nach Erhalt der Lizenz und nachweislich 3h und 20 Landungen unsere Vereinsmaschine ohne Fluglehrer oder Einweisungsberechtigten dann fliegen!

Es kommen also keine weiteren Ausbildungs- und Umschulungskosten hinzu Eine geniale Win-Win-Situation für Dich!

Die erworbenen Flugstunden mit dem UL kannst Du Dir 1:1 für Deine Verlängerung vom PPL/LAPL/TMG anrechnen lassen – das gilt auch schon bereits für die Ausbildungsstunden. Das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt für den UL-Schein nach Ausstellung. Lediglich die obligatorischen Auffrischungsschulflüge mit FI müssen immer separat durchgeführt werden.

Worauf wartest Du noch?

Setz Dich mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf Dich!

Kontakt:

Tel: 09281 – 73 89 95

(Hinterlasse uns bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir rufen Dich gerne zurück)

oder per eMail:  info@ul-flugschule-hof.de

Mit WhatsApp sind wir unter +49 151 585 030 28 erreichbar